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BESCHLEUNIGTE GRUNDQUALIFIKATION GÜTERKRAFTVERKEHR

BESCHLEUNIGTE GRUNDQUALIFIKATION GÜTERKRAFTVERKEHR
Wer innerhalb der Europäischen Union als Berufskraftfahrer/-in tätig sein möchte und seinen LKW-Führerschein nach dem 10. September 2009 erwirbt bzw. erworben hat, muss ergänzend zur regulären Führerscheinausbildung eine Grundqualifikation absolvieren. Vor dem genannten Termin erworbene Führerscheine sind von dieser Pflicht befreit (Busfahrer/-innen müssen den Nachweis bereits seit dem 10. September 2008 erbringen).
Beschleunigte Grundqualifikation:
140 Stunden Unterricht = 130 Stunden Theorie + 10 Stunden Praxis
90 Minuten Theorieprüfung in deutscher Sprache an der zuständigen IHK
Eine Fahrerlaubnis muss zum Schulungsbeginn nicht vorliegen.
Zielgruppe:
Personen, die beruflich umdenken und sich neu orientieren möchten oder aus individuellen Gründen in ihrem bisherigen Beruf nicht länger tätig sein können, sowie Arbeitssuchende, die eine berufliche Zukunft als Kraftfahrer/-in im Bereich des Güterverkehrs anstreben. Außerdem natürlich Auszubildende im Bereich Transport und Verkehr.
Rechtliche Grundlagen:
Europäische Richtlinie 2003/59/EG
Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG)