Klasse A1
Definition Klasse A1
Krafträder (auch mit Beiwagen) der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125ccm und einer Nennleistung von max. 11kW bzw. 15PS, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/ kg nicht übersteigt und
- dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Nach 2 Jahren kann durch Ablegen einer praktischen Prüfung die Klasse A2 erworben werden.
Mindestalter
Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
Die Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h für die 16- und 17-jährigen entfällt.
Vorgeschriebene Ausbildung
Theorie:
Insgesamt sind 16 Theorieunterrichte vorgeschrieben, davon 12 Grundunterrichte und 4 klassenspezifische Unterrichte speziell für Motorrad-Fahrer. Bei Erweiterung der Fahrerlaubnis (z.B. wenn jemand schon Klasse B besitzt und auf Motorrad erweitert) reduzieren sich die Grundunterrichte auf insgesamt 6. Bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem FE-Entzug oder Umschreibung eines ausländischen Führerscheins entfällt die theoretische Ausbildungspflicht. Der klassenspezifische Motorrad-Unterricht wird individuell vereinbart.
Wie häufig Sie den Unterricht pro Woche besuchen, hängt von Ihrem persönlichen Zeitplan ab. Lediglich die vorgeschriebene Mindestanzahl muss vor der Theorieprüfung absolviert werden.
Unser Ziel ist es, Ihnen einen abwechslungsreichen und informativen Theorieunterricht zu bieten, der Sie nicht langweilt und Ihnen möglichst viel Lern- und Vorbereitungszeit auf die theoretische Prüfung abnimmt. Für Fragen stehen wir Ihnen nach dem Unterricht selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Praxis:
Der Gesetzgeber schreibt 12 sog. Sonderfahrten vor. Im Einzelnen sind das:
5 Bundes- und Landstraßenfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
Bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem FE-Entzug oder Umschreibung eines ausländischen Führerscheins entfällt die praktische Ausbildungspflicht.
Vor den Sonderfahrten ist Grundausbildung vorgeschrieben. Diese beinhaltet das eigentliche "Fahren lernen" und die Grundfahraufgaben wie z.B.: Slalom, Ausweichen, Kreisfahren etc. Wie umfangreich diese ausfällte, hängt unter Anderem von den Vorkenntnissen ab, die ein Fahrschüler mitbringt. Unser Motto lautet:"Sowenig Stunden wie möglich aber soviele wie nötig, um die Prüfung zu bestehen!".
Die Schutzkleidung wie Motorrad-Jacke und -Hose , Helm, Schuhe und Handschuhe wird nicht von uns zur Verfügung gestellt und muss daher vom Fahrschüler mitgebracht werden.