Klasse B96
Definition Klasse B96
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750kg bestehen. Die zulässige Gesamtmasse des Zuges darf 4250 kg nicht übersteigen.
Mindestalter
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Begleitetes Fahren mit 17 ist möglich. Siehe Klasse B17.
Vorgeschriebene Ausbildung
Vorgeschrieben ist eine mindestens 7-stündige Ausbildung (an einem Tag möglich). Diese besteht aus 2,5 Std. Theorie sowie 3,5 Std. praktischen Fahrübungen und einer Std. Fahren im öffentlichen Verkehr.
Anschließend wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Eine theoretische oder praktische Prüfung muss nicht abgelegt werden.