FÜHRERSCHEIN KLASSE C
LKW
Kraftfahrzeuge – ausgenommen jene der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D – mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter: 21 Jahre
18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 BKrFQG sowie für Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung
Vorbesitz: Klasse B
Eingeschlossene Klassen: C1
Befristung:
Grundsätzlich auf fünf Jahre befristet, jeweils Verlängerung um weitere fünf Jahre nach Vorlage eines positiven Eignungsnachweises (betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten und augenärztliches Gutachten)
Hinweis:
Es ist zulässig, die Klasse C auf Automatik-Fahrzeugen zu schulen, ohne dass ein entsprechender Eintrag im Führerschein erforderlich wäre. Aus diesem Grund schulen wir auf modernen Automatik-LKW.