Der Führerscheinantrag:

Nach der Anmeldung in unserer Fahrschule musst du deinen Führerscheinantrag bei der zuständigen Führerscheinstelle/ Behörde stellen.

Ist dein Führerscheinantrag bearbeitet, wird dir die Prüfungserlaubnis erteilt. Während der Bearbeitungszeit kannst du natürlich am Theorieunterricht teil nehmen. 

Der Führerscheinantrag und damit deine Prüfungserlaubnis ist vom Tage der Genehmigung, ein Jahr gültig. Nach der bestandenen theoretischen Prüfung gilt der Antrag ein weiteres Jahr. Der Stichtag wird immer Tag genau gerechnet.

Folgende Unterlagen müssen persönlich, vom Antragsteller bei der Fahrerlaubnisbehörde eingereicht werden:


- Personalausweis oder Reisepass
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (Führerscheinantrag)
- Bisheriger Führerschein  (falls vorhanden)
- Nachweis über einen absolvierten "Erste-Hile Kurs". (Wenn nicht bereits absolviert)
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre.
- 1 aktuelles, biometrisches Passfoto
- Bearbeitungsgebühr der Fahrerlaubnisbehörde 

BF17-1.pdf (15.71KB)
BF17-1.pdf (15.71KB)

  Zusätzlich beim Begleiteten Fahren ab 17 Jahren - BF17:
- Antrag BF17
- Beiblatt für die Begleitperson
- Kopie der Ausweise und Führerscheine aller Begleitpersonen
- Führerschein und Ausweis im Original der Erziehungsberechtigten
- Bearbeitungsgebühr je weitere eingetragene Begleitperson

  Zusätzlich bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis (nicht EU-Führerscheine):
- Ausländischer Führerschein im Original. Muss zum Zeitpunkt der Umschreibung noch gültig sein.
- Übersetzung des Führerscheins (z.B. durch den ADAC)
- Nachweis über die Dauer des Besitzes des ausländischen Führerscheins. Nicht notwendig wenn es im Führerschein steht.
- Bestätigung über die erste Anmeldung in Deutschland.
- Welche speziellen Voraussetzungen (Sehtest, Erste Hilfe Nachweis, Prüfungsart) für die Umschreibung deines ausländischen Führerscheins aus deinem - Heimatland gelten, erfährst du bei der Führerscheinstelle.