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B196-Erweiterung in Dornstadt und Ulm erwerben - Inhalte und Voraussetzungen

Attraktive Erweiterung für Besitzer des Führerscheins Klasse B.

Wusstest Sie, dass Sie mit dem Autoführerschein auch ein kleines Motorrad fahren dürfen? Besitzer des Führerscheins Klasse B können die Führerschein-Erweiterung B196 für das Motorrad in ihrem Führerschein nachtragen lassen.

Erforderlich ist die Teilnahme an einem entsprechenden Kurs in der Fahrschule.

Eine theoretische oder praktische Prüfung ist für den Erwerb der B196-Erweiterung nicht nötig.

Definition B196-Erweiterung

Bei der Schlüsselzahl B196 handelt es sich nicht um eine eigenständige Führerscheinklasse, sondern um eine Erweiterung des bereits vorhandenen Führerscheins Klasse B. Diese erlaubt es, Krafträder samt Beiwagen zu führen, deren Hubraum maximal 125 Kubikmeter beträgt, die höchstens 11 kW Motorleistung (15 PS) erbringen und bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht bei bis zu 0,1 kW/kg liegt.

Für die Erteilung der B196-Erweiterung müssen Sie seit mindestens fünf Jahren den Führerschein Klasse B besitzen, mindestens 25 Jahre alt sein und an einem Kurs in der Fahrschule teilnehmen. Zwischen der Schulung und dem Eintrag der B196-Erweiterung darf höchstens ein Jahr liegen. Daher kann der Kurs bereits mit 24 Jahren erfolgen, eingetragen wird die Schlüsselzahl jedoch erst mit 25 Jahren. Erst, wenn die Schlüsselzahl im Führerschein eingetragen ist, ist sie auch tatsächlich gültig. Die Bescheinigung allein reicht nicht aus.

Häufig gestellte Fragen zur B196-Erweiterung

Was kostet die B196-Erweiterung?

Je nach Fahrschule variieren die Kosten für die Führerscheinausbildung teilweise erheblich. Neben der Anmeldegebühr und Kosten für Lernmaterial sind die Fahrstunden sowie die Gebühren für die theoretische und praktische Prüfung zu zahlen.

Wie lange dauert die B196-Weiterbildung?

Für den Erhalt der B196-Erweiterung sind vier Doppelstunden je 90 Minuten Theorieunterricht und fünf Doppelstunden je 90 Minuten Fahrunterricht vorgeschrieben.

Wie wird die B196-Erweiterung eingetragen?

Die Schlüsselzahl B196 wird beim zuständigen Straßenverkehrsamt im Führerschein Klasse B eingetragen. Zum Termin sind der gültige Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passbild, der aktuelle Führerschein, der Nachweis über die Teilnahme an der B196-Schulung und die Terminbestätigung der Behörde mitzubringen.

Welche Fahrzeuge darf ich mit der B196-Erweiterung führen?

Wenn Sie im Besitz der B196-Erweiterung sind, dürfen Sie Krafträder samt Beiwagen nutzen, deren Hubraum maximal 125 Kubikmeter beträgt, die höchstens 11 kW Motorleistung (15 PS) erbringen und bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht bei bis zu 0,1 kW/kg liegt.

Wie lange ist die B196-Erweiterung gültig?

Zwischen der Ausstellung der B196-Bescheinigung durch die Fahrschule und die Eintragung bei der Behörde darf maximal ein Jahr liegen. Sonst wird die Bescheinigung ungültig.

Haben Sie weitere Fragen oder möchten sie sich in unserer Fahrschule anmelden? Dann freuen wir uns auf Ihre Anfrage.

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