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B197-Führerschein – melden Sie sich jetzt in unserer Fahrschule an!

Automatik- UND Schaltwagen fahren.

Sie können sich nicht entscheiden, ob Sie Ihre Fahrausbildung für einen Automatik- oder Schaltwagen absolvieren möchten? Fahren Sie in Zukunft doch einfach beides! Der B197-Führerschein macht es möglich!

Im Gegensatz zur früheren im Führerschein eingetragenen Schlüsselzahl 78, die ausschließlich das Fahren von Fahrzeugen mit Automatikgetriebe vorsah, ist es Ihnen mit dem neuen B197-Führerschein erlaubt, Automatik- und Schaltwagen zu fahren.

Zu den Voraussetzungen des B197-Führerscheins

Ihre Fahrausbildung absolvieren Sie auf einem Automatik- und einem Schaltauto. Mindestens zehn Fahrstunden müssen mit einem Schaltwagen erfolgen. Anschließend ist eine circa 15-minütige Testfahrt im Schaltwagen mit dem Fahrlehrer vorgeschrieben. Für die Fahrprüfung können Sie einen Automatikwagen wählen.

Was bedeutet die Schlüsselzahl B197?

Die Schlüsselzahl B197, die im Führerschein eingetragen wird, besagt nur, dass die praktische Prüfung mit einem Automatikwagen erfolgt ist. Sie dürfen jedoch ohne Einschränkungen ebenfalls Schaltfahrzeuge fahren – auch im Ausland.

Wichtige Hinweise zum B197-Führerschein

Sollten Sie eine Erweiterung des B197-Führerscheins auf weitere Klassen, zum Beispiel BE, C1, C1E oder C, anstreben, gilt eine Automatikbeschränkung.

Sie möchten Ihre Führerscheinausbildung in unserer Fahrschule machen? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf.

Wir freuen uns darauf, Sie auf dem Weg zum Führerschein begleiten zu dürfen!

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