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Der Führerscheinantrag - unsere Fahrschule in Dornstadt und Ulm informiert

Nach der Anmeldung in unserer Fahrschule müssen Sie Ihren Führerscheinantrag bei der zuständigen Führerscheinstelle/ Behörde stellen.

Ist Ihr Führerscheinantrag bearbeitet, wird Ihnen die Prüfungserlaubnis erteilt. Während der Bearbeitungszeit können Sie natürlich am Theorieunterricht teil nehmen. 

Der Führerscheinantrag und damit Ihre Prüfungserlaubnis ist vom Tage der Genehmigung, ein Jahr gültig. Nach der bestandenen theoretischen Prüfung gilt der Antrag ein weiteres Jahr. Der Stichtag wird immer Tag genau gerechnet.

Folgende Unterlagen müssen persönlich, vom Antragsteller bei der Fahrerlaubnisbehörde eingereicht werden:

- Personalausweis oder Reisepass
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (Führerscheinantrag)
- Bisheriger Führerschein  (falls vorhanden)
- Nachweis über einen absolvierten "Erste-Hilfe Kurs". (Wenn nicht bereits absolviert)
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre.
- 1 aktuelles, biometrisches Passfoto
- Bearbeitungsgebühr der Fahrerlaubnisbehörde 

Zusätzlich beim Begleiteten Fahren ab 17 Jahren - BF17:


- Antrag BF17
- Beiblatt für die Begleitperson
- Kopie der Ausweise und Führerscheine aller Begleitpersonen
- Führerschein und Ausweis im Original der Erziehungsberechtigten
- Bearbeitungsgebühr je weitere eingetragene Begleitperson

BF17-Begleitperson

  Zusätzlich bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis (nicht EU-Führerscheine):


- Ausländischer Führerschein im Original. Muss zum Zeitpunkt der Umschreibung noch gültig sein.
- Übersetzung des Führerscheins (z.B. durch den ADAC)
- Nachweis über die Dauer des Besitzes des ausländischen Führerscheins. Nicht notwendig wenn es im Führerschein steht.
- Bestätigung über die erste Anmeldung in Deutschland.
- Welche speziellen Voraussetzungen (Sehtest, Erste Hilfe Nachweis, Prüfungsart) für die Umschreibung Ihres ausländischen Führerscheins aus Ihrem Heimatland gelten, erfahren Sie bei der Führerscheinstelle.

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