Traktorführerschein in Dornstadt und Ulm - melden Sie sich jetzt in unserer Fahrschule an
Bei uns sind Sie richtig, wenn es ein besonders leistungsstarkes Gefährt sein soll.
In der Land- und Forstwirtschaft sind die Anforderungen an die Fahrzeuge äußerst hoch, da schwere Güter bewegt werden müssen. Aus diesem Grund sind spezielle Führerscheine für die Nutzung der Fahrzeuge zu erwerben. Unsere Fahrschule in Dornstadt und Ulm bietet neben der Ausbildung in den Führerscheinklassen A, B und C selbstverständlich auch die Möglichkeit, Sonderführerscheine zu erlangen.
Dazu gehört unter anderem der Traktorführerschein.
Führerscheine für die Land- und Forstwirtschaft – Klassen L und T
Diese Landwirtschaft- und Forstwirtschaft-Führerscheine können Sie bei uns absolvieren:
Klasse L – Zugmaschinen für Land- und Forstwirtschaft 25 km/h
Der Führerschein Klasse L ist ideal für die gelegentliche Nutzung von Zugmaschinen in der Landwirtschaft. Mit dem Führerschein Klasse L, den Sie ab dem 16. Lebensjahr machen können, dürfen Sie mit einem Anhänger bis zu 25 km/h fahren.
Das zulässige Gesamtgewicht eines Zuges mit mehr als 4 Achsen beträgt maximal 40 t.
Klasse T – Zugmaschinen für Land- und Forstwirtschaft 60 km/h
Mit dem T-Führerschein ist es möglich, ab dem 18. Lebensjahr Zugmaschinen bis 60 km/h zu steuern. Vor dem 18. Lebensjahr ist ausschließlich die Nutzung von Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h erlaubt. Darüber hinaus ist es im Besitz des Führerscheins Klasse T zulässig, Gabelstapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h zu bedienen. Daher ist der Gabelstaplerführerschein bereits in dieser Klasse inklusive.
Haben Sie Fragen zu den Sonderführerscheinen, die Sie in unserer Fahrschule machen können? Oder möchten Sie sich direkt anmelden? Dann freuen wir uns auf Ihre Anfrage via Telefon, E-Mail oder Kontaktformular!
Ausführliche Informationen erhalten Sie zudem auf den folgenden Seiten.
Wir freuen uns, Sie erfolgreich zum Führerschein bringen zu dürfen!